Das Grundsteuergesetz (GrStG) bildet für die Erhebung der Grundsteuer die gesetzliche Grundlage. Die Grundsteuer wird für alle Arten von Immobilien- und Grundbesitz fällig, sie gilt damit auch in Bezug auf Teileigentum sowie Erbbaurechte.
Im Allgemeinen unterscheidet man zwischen zwei verschiedenen Arten von Grundsteuern: Grundsteuer A wird auf landwirtschaftlich genutzte Grundstücke angewendet, Grundsteuer B gilt für bebaubare sowie bebaute Grundstücke. Dabei wird von der zuständigen Finanzbehörde der sogenannte Einheitswert eines (Wohn-)objektes per Bescheid festgestellt. Dieser Wert liegt immer unter dem sogenannten Verkehrswert eines Objektes. Anteilig davon lässt sich die Grundsteuermesszahl ermitteln. Multipliziert man den Einheitswert mit der Grundsteuermesszahl, so ergibt dies wiederrum den Steuermessbetrag. Historische Formen der Grundsteuer sind Wurfzins, Annona und Permanent Settlement.